§ 1 Geltungsbereich, ausschließlich Unternehmer
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Limesites – Inhaber Bastian Hattemer, Caspar-David-Friedrich-Straße 12, 85092 Kösching (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erstellung, den Betrieb und die Pflege von Websites sowie damit zusammenhängende Leistungen.
(2) Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Auftraggeber bestätigt bei Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsbestandteile und Rangfolge
(1) Vertragsbestandteile sind, in dieser Rangfolge:
- die vom Auftraggeber bestätigte Auftragsbestätigung mit den dort getroffenen individuellen Vereinbarungen (insbesondere Leistungsumfang, Preise, Termine),
- die Leistungsbeschreibung Wartungsabo, sofern ein Wartungsabo gebucht ist,
- der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), soweit er abgeschlossen ist, für alle Fragen des Datenschutzes,
- diese AGB,
- die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei Widersprüchen geht das jeweils höherrangige Dokument vor.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Auftragsbestätigung unterzeichnet oder ihr in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmt. Eine Anfrage über das Anfrageformular auf der Website des Auftragnehmers ist noch kein Vertragsschluss.
§ 4 Leistungsgegenstand und Vertragsarten
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls der Leistungsbeschreibung Wartungsabo.
(2) Die einmalige Erstellung der Website ist ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB); geschuldet ist die Website in dem vereinbarten Umfang.
(3) Der laufende Betrieb der Website (Hosting, Domainverwaltung, technische Wartung; nachfolgend „Hosting-/Betriebspaket“) sowie das Wartungsabo sind Dauerschuldverhältnisse; geschuldet ist die fortlaufende Erbringung der beschriebenen Leistungen, nicht ein bestimmter Erfolg.
(4) Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Dienstleister einsetzen, insbesondere Hosting-, Infrastruktur- und Domain-Anbieter (derzeit Netlify, Inc. und Hostinger). Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
(5) Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Bayern.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Angaben für das Impressum), Informationen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in einem gängigen digitalen Format zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen kann.
(2) Der Auftraggeber beantwortet Rückfragen und Freigabeanfragen des Auftragnehmers in angemessener Zeit, in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.
(3) Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verschieben vereinbarte Termine um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dadurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand berechnet werden, wenn der Auftragnehmer ihn vorher angekündigt hat.
§ 6 Termine, Verzögerungen, höhere Gewalt
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Termine.
(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. Krankheit, Ausfälle oder Störungen von Hosting-, Netz- oder Infrastrukturanbietern, Cyberangriffe Dritter, behördliche Maßnahmen) befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung und eine angemessene Anlaufzeit von seinen Leistungspflichten. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.
(3) Dauert ein solches Ereignis länger als zwei Monate, können beide Parteien den betroffenen Vertrag in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 7 Korrekturschleifen und Änderungswünsche
(1) Im Preis der Website-Erstellung ist die in der Auftragsbestätigung genannte Anzahl an Korrekturschleifen enthalten; ist dort nichts angegeben, sind es zwei. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem vorgelegten Stand und deren Umsetzung.
(2) Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand zum in der Auftragsbestätigung genannten Stundensatz berechnet. Der Auftragnehmer teilt den voraussichtlichen Mehraufwand vorher mit; er wird erst nach Zustimmung des Auftraggebers in Textform ausgeführt.
§ 8 Abnahme (Freigabe)
(1) Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Website zur Prüfung bereit und fordert ihn zur Abnahme (Freigabe) auf.
(2) Die Website gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich freigibt, sie produktiv nutzt (Livegang auf seinen Wunsch) oder wenn er nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist, ansonsten innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung, die Abnahme unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels in Textform verweigert. Auf diese Folge weist der Auftragnehmer in der Aufforderung zur Abnahme hin.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.
§ 9 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung für die Website-Erstellung ist nach Abnahme fällig. Die Vergütung für das Hosting-/Betriebspaket und das Wartungsabo ist monatlich im Voraus zum Ersten eines Monats fällig; für einen angefangenen ersten Monat wird anteilig abgerechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
(4) Der Auftragnehmer kann die Vergütung für das Hosting-/Betriebspaket und das Wartungsabo mit einer Frist von 6 Wochen in Textform anpassen, wenn sich seine Kosten für Hosting, Domains oder sonstige Drittleistungen erhöhen. Bei einer Erhöhung kann der Auftraggeber den betroffenen Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen; hierauf weist der Auftragnehmer in der Mitteilung hin.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 10 Zahlungsverzug und Sperrung
(1) Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb der Zahlungsfrist, erhält er eine Zahlungserinnerung mit einer Nachfrist von 7 Tagen. Mit fruchtlosem Ablauf der Nachfrist gerät er in Verzug.
(2) Ab Verzugseintritt schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie für jede verspätet gezahlte Forderung eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf der Auftragnehmer die Website nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 7 Tagen vorübergehend sperren, bis alle fälligen Beträge bezahlt sind. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während der Sperrung bestehen. Nach vollständigem Zahlungseingang hebt der Auftragnehmer die Sperrung innerhalb von 2 Werktagen auf.
(4) Bei Verzug mit mehr als zwei Monatsbeträgen kann der Auftragnehmer das Hosting-/Betriebspaket und das Wartungsabo außerordentlich kündigen.
§ 11 Hosting und Betrieb
(1) Der Auftragnehmer stellt die Website über von ihm ausgewählte Hosting-Anbieter im Internet bereit. Er darf den Anbieter wechseln, wenn die Leistung für den Auftraggeber gleichwertig bleibt.
(2) Eine ununterbrochene Erreichbarkeit der Website ist nicht geschuldet. Der Auftragnehmer bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit und beginnt bei ihm gemeldeten oder bekannten Störungen in seinem Einflussbereich unverzüglich mit der Behebung.
(3) Der Auftragnehmer hat nicht zu vertreten, dass die Website wegen Umständen außerhalb seines Einflussbereichs nicht erreichbar ist, insbesondere wegen technischer Störungen oder Ausfällen bei Hosting-, Netz- oder Infrastrukturanbietern (z. B. Netlify), Angriffen Dritter, höherer Gewalt oder Fehlern der Registrierungsstelle. Gleiches gilt für angekündigte, notwendige Wartungsarbeiten, die der Auftragnehmer nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten legt.
(4) Der Auftragnehmer sichert den Quellcode der Website in einer Versionsverwaltung und stellt die Website bei Verlust oder Beschädigung wieder her. Die Wiederherstellung ist kostenfrei, wenn der Verlust vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Inhalte, die nur beim Auftraggeber vorliegen, sowie empfangene Formularanfragen sollte der Auftraggeber selbst sichern.
(5) Im Hosting-/Betriebspaket enthalten sind, sofern die Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt: Bereitstellung der Website, Verwaltung einer Domain nach § 12, SSL-Verschlüsselung, technische Wartung der eingesetzten Technik sowie die einmalige Einrichtung von Impressum, Datenschutzerklärung und gegebenenfalls Cookie-Hinweis zum Livegang nach § 14. Nicht enthalten sind inhaltliche Änderungen und die laufende Aktualisierung der Rechtstexte; diese sind über das Wartungsabo buchbar.
§ 12 Domains
(1) Neue Domains für den Auftraggeber registriert der Auftragnehmer für die Dauer des Hosting-/Betriebspakets in eigenem Namen als Domaininhaber, jedoch treuhänderisch für den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist wirtschaftlich Berechtigter der Domain. Der Auftragnehmer nutzt die Domain ausschließlich für die Website des Auftraggebers.
(2) Für die Registrierung gelten die Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle (z. B. DENIC eG für .de-Domains). Der Auftragnehmer schuldet nur das Bemühen um die Registrierung; er steht nicht dafür ein, dass eine Wunschdomain verfügbar ist oder keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm gewünschte Domain keine Marken-, Namens- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt. § 13 Abs. 3 (Freistellung) gilt entsprechend.
(4) Die Kosten für eine Domain mit gängiger Endung (z. B. .de, .com) sind im Hosting-/Betriebspaket enthalten. Abweichende Endungen werden nach Vereinbarung berechnet.
(5) Endet das Hosting-/Betriebspaket, überträgt der Auftragnehmer die Domain auf Verlangen auf den Auftraggeber oder einen von ihm benannten Anbieter (z. B. durch Herausgabe des Auth-Codes) innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsende und vollständiger Bezahlung aller fälligen Forderungen. Bis zur Bezahlung steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Dies gilt auch im Fall der Auflösung des Auftragnehmers.
(6) Bringt der Auftraggeber eine eigene, bereits auf ihn registrierte Domain mit, bleibt er deren Inhaber; der Auftragnehmer übernimmt dann nur die technische Verwaltung (z. B. DNS-Einstellungen).
§ 13 Inhalte des Auftraggebers, Rechte Dritter, Freistellung
(1) Der Auftraggeber ist für die von ihm gelieferten oder freigegebenen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos, Angaben, Domainwünsche) allein verantwortlich. Er versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt und die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrechte (z. B. Rechte am eigenen Bild abgebildeter Personen), und nicht gegen Wettbewerbs-, Datenschutz- oder sonstiges Recht verstoßen.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Er darf offensichtlich rechtswidrige Inhalte ablehnen oder nach Hinweis an den Auftraggeber entfernen.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Inhalte nach Abs. 1 gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 14 Rechtstexte der Website (keine Rechtsberatung)
(1) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
(2) Soweit vereinbart, bindet der Auftragnehmer Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise) in die Website ein. Diese werden entweder vom Auftraggeber geliefert oder mit dem Dienst eines spezialisierten Drittanbieters (z. B. eRecht24 oder einer Kanzlei) auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers erstellt.
(3) Der Auftraggeber bleibt als Betreiber der Website für deren Rechtskonformität verantwortlich. Er ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich und teilt dem Auftragnehmer Änderungen (z. B. neue Leistungen, Adresse, eingesetzte Dienste) unverzüglich mit. Der Auftragnehmer empfiehlt eine eigene rechtliche Prüfung.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Rechtstexte und übernimmt insbesondere keine Kosten von Abmahnungen, die sich auf deren Inhalt beziehen. Er haftet nur für die ordnungsgemäße technische Einbindung der Texte, die ihm vorliegen. Die unbeschränkte Haftung nach § 18 Abs. 1 bleibt unberührt.
(5) Eine laufende Aktualisierung der Rechtstexte an spätere Änderungen von Gesetz, Rechtsprechung oder Website ist nur geschuldet, wenn sie über das Wartungsabo (Premium) gebucht ist.
§ 15 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung für die Website-Erstellung erhält der Auftraggeber an der Website ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung. An individuell für ihn gestalteten Grafiken (z. B. ein beauftragtes Logo) erhält er ein ausschließliches Nutzungsrecht.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Auftraggeber die Website nur widerruflich nutzen.
(3) Allgemeine, nicht individuell für den Auftraggeber entwickelte Vorlagen, Gestaltungsbausteine und Code-Komponenten darf der Auftragnehmer weiterhin für andere Projekte verwenden.
(4) Bestandteile Dritter (z. B. Open-Source-Software, Schriftarten, Stockfotos) unterliegen den Lizenzbedingungen ihrer Rechteinhaber. An mit künstlicher Intelligenz erzeugten Inhalten entstehen unter Umständen keine Urheberrechte; insoweit werden sie ohne Zusicherung bestimmter Schutzrechte überlassen.
(5) Nach vollständiger Bezahlung der Website-Erstellung erhält der Auftraggeber auf Wunsch jederzeit eine Kopie des Quellcodes seiner Website, auch im Fall eines Anbieterwechsels.
§ 16 Referenznutzung und Urhebervermerk
(1) Der Auftragnehmer darf die Website unter Nennung des Auftraggebers als Referenz auf seiner Website, in Angeboten und in sozialen Medien zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht in der Auftragsbestätigung oder innerhalb von 14 Tagen nach Livegang in Textform widerspricht.
(2) Der Auftragnehmer darf im Fußbereich der Website einen dezenten Hinweis „Webdesign: Limesites“ mit Link auf seine Website anbringen. Der Auftraggeber kann jederzeit die Entfernung verlangen.
§ 17 Gewährleistung
(1) Für die Website-Erstellung gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts mit folgenden Abweichungen: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung nach seiner Wahl.
(2) Mängel sind in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu melden.
(3) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei abweichender Darstellung in Browsern oder Betriebssystemen, die vom Hersteller nicht mehr unterstützt werden, bei Fehlern, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte zurückgehen, sowie bei Fehlern in Inhalten des Auftraggebers.
(4) Die verkürzte Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 18 Abs. 1, bei Arglist und bei Übernahme einer Garantie.
§ 18 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der Vergütungen, die der Auftraggeber aus dem betroffenen Vertragsverhältnis in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlt hat oder zu zahlen hatte, mindestens aber auf die Höhe der Vergütung für die Website-Erstellung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden wie Umsatzausfälle während einer Nichterreichbarkeit der Website.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber (§ 11 Abs. 4) entstanden wäre.
(5) Schadensersatzansprüche, die nicht unter Abs. 1 fallen, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(6) Die Haftungsregeln gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 19 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, insbesondere Zugangsdaten, Geschäftsinterna und Kundendaten, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag bekannt werden, und besteht über das Vertragsende hinaus fort.
(3) Zugangsdaten übermittelt der Auftraggeber möglichst nicht im Klartext per E-Mail, sondern auf einem vom Auftragnehmer genannten sicheren Weg.
§ 20 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere Anfragen über Kontaktformulare und technische Zugriffsdaten der Website), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher für die Website ist der Auftraggeber.
(2) Ohne abgeschlossenen Vertrag zur Auftragsverarbeitung kann der Auftragnehmer Funktionen ablehnen, bei denen er personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten würde (z. B. Kontaktformulare).
(3) Die Verarbeitung der Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer als Verantwortlicher ist in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers beschrieben.
§ 21 Laufzeit und Kündigung des Hosting-/Betriebspakets
(1) Das Hosting-/Betriebspaket beginnt mit dem Livegang der Website. Es hat, sofern die Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können beide Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen.
(2) Das Wartungsabo richtet sich nach der Leistungsbeschreibung Wartungsabo.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach § 10 Abs. 4 oder wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung rechtswidrige Inhalte nicht entfernt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 22 Vorzeitige Beendigung der Website-Erstellung
(1) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag über die Website-Erstellung vor der Abnahme, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, erhält der Auftragnehmer abweichend von § 648 Satz 2 BGB die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen. Maßgeblich ist der erreichte Projektstand nach der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Phasenaufteilung.
(2) Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber trotz zweimaliger Aufforderung in Textform mit einer Frist von jeweils 14 Tagen eine erforderliche Mitwirkung nicht erbringt und der Auftragnehmer den Vertrag deshalb kündigt (§ 643 BGB).
(3) Endet die Website-Erstellung vor dem Livegang, beginnt kein Hosting-/Betriebspaket; es fallen keine Monatsbeträge an.
(4) Nach Bezahlung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Wunsch die bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse; § 15 gilt entsprechend.
§ 23 Vertragsende und Übergabe
(1) Mit Ende des Hosting-/Betriebspakets geht der Betrieb der Website in die Verantwortung des Auftraggebers über. Der Auftragnehmer übergibt innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsende und vollständiger Bezahlung aller fälligen Forderungen den Quellcode und die für den Weiterbetrieb erforderlichen Zugangsdaten und überträgt die Domain nach § 12 Abs. 5.
(2) Der Auftragnehmer darf die Website mit Vertragsende vom Netz nehmen. Er bewahrt den Quellcode bis zu drei Monate nach Vertragsende für eine Übergabe auf und löscht ihn danach, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
(3) Mit der Übergabe enden alle Pflichten des Auftragnehmers zu Betrieb, Wartung und Pflege der Website.
§ 24 Änderungen dieser AGB
Der Auftragnehmer kann diese AGB für laufende Verträge mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies erforderlich ist, um sie an geänderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen anzupassen, und der Auftraggeber dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Die Änderung wird dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht er, gelten die bisherigen AGB weiter; beide Parteien können den betroffenen Vertrag dann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Änderungen von Hauptleistungspflichten und Preisen sind nur nach § 9 Abs. 4 oder durch Vereinbarung möglich.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
(4) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).